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   OLG Bamberg, 27.01.2012 - 6 U 14/11   

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https://dejure.org/2012,38119
OLG Bamberg, 27.01.2012 - 6 U 14/11 (https://dejure.org/2012,38119)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27.01.2012 - 6 U 14/11 (https://dejure.org/2012,38119)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27. Januar 2012 - 6 U 14/11 (https://dejure.org/2012,38119)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Bonn, 23.05.2013 - 20 O 6/13

    Schadensersatzanspruch bzgl. Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds;

    Die dabei angebotene Hilfe seitens der Beklagten (im Prospekt: Unterstützung durch den Geschäftsbesorger) allein vermag den Hinweis nicht derart zu relativieren oder zu verharmlosen, dass der Hinweis insgesamt als unzureichend anzusehen wäre, dem Anleger das Risiko, dass der Anteil in Ermangelung eines entsprechenden Marktes praktisch nicht zu angemessenen Konditionen veräußert werden kann, deutlich zu machen (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 11.09.2012, 17 U 5/12; OLG Bamberg 6 U 14/11, BeckRS 2012, 24770; OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.08.2011 I-15 U 84/10 für die wortgleiche Formulierung im Emissionsprospekt des J GbR und jetzt auch OLG München, Urt. v. 24.01.2013 - 14 U 720/12 ausdrücklich für den J2 GbR).

    Der Schadensersatzanspruch entsteht hierbei schon mit dem (unwiderruflichen und vollzogenen) Erwerb der Kapitalanlage (OLG Bamberg 6 U 14/11, BeckRS 2012, 24770 unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 07.07.2011 - III ZR 90/10).

    Für die Schadensersatzansprüche, die bis Ende 2001 noch nicht verjährt waren, kommt gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1 und Abs. 4 S. 1 EGBGB die seit dem 01.01.2002 geltende dreijährige Regelverjährung des § 195 BGB zur Anwendung, für deren Beginn § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB zusätzlich zur Anspruchsentstehung die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners fordert (OLG Bamberg 6 U 14/11, BeckRS 2012, 24770).

  • LG Bonn, 23.09.2013 - 20 O 15/13

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung i.R.d. Beteiligung an

    Die dabei angebotene Hilfe seitens der Beklagten (im Prospekt: Unterstützung durch den Geschäftsbesorger) allein vermag den Hinweis nicht derart zu relativieren oder zu verharmlosen, dass der Hinweis insgesamt als unzureichend anzusehen wäre, dem Anleger das Risiko, dass der Anteil in Ermangelung eines entsprechenden Marktes praktisch nicht zu angemessenen Konditionen veräußert werden kann, deutlich zu machen (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 11.09.2012, 17 U 5/12; OLG Bamberg 6 U 14/11, BeckRS 2012, 24770; OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.08.2011 1-15 U 84/10 für die wortgleiche Formulierung im Emissionsprospekt des J GbR und jetzt auch OLG München, Urt. v. 24.01.2013 - 14 U 720/12 ausdrücklich für den J2 GbR).

    Der Schadensersatzanspruch entsteht hierbei schon mit dem (unwiderruflichen und vollzogenen) Erwerb der Kapitalanlage (OLG Bamberg 6 U 14/11, BeckRS 2012, 24770 unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 07.07.2011 - III ZR 90/10).

    Für die Schadensersatzansprüche, die bis Ende 2001 noch nicht verjährt waren, kommt gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1 und Abs. 4 S. 1 EGBGB die seit dem 01.01.2002 geltende dreijährige Regelverjährung des § 195 BGB zur Anwendung, für deren Beginn § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB zusätzlich zur Anspruchsentstehung die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners fordert (OLG Bamberg 6 U 14/11, BeckRS 2012, 24770).

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